1. Dogs Station nimmt die Daten des Hundehalters und die des Hundes in eine Datenbank auf. Dazu ist das Ausfüllen des „Stammdaten – Anmeldebogen“ Voraussetzung. Diese Daten sind zur Information über den Hund sowie für den Notfall notwendig und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine anderweitige Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Hundehalter erklärt sich einverstanden, dass die im „Hundehalter-Anmeldebogen“ ermittelten Information gespeichert werden dürfen und im Notfall an Tierärzte und Behörden zur Erfüllung Ihrer Aufgaben weitergegeben werden dürfen.
  2. Durch die Übergabe des Hundes an Dogs Station, kommt ohne weitere Unterschrift der Beteiligten, ein Vertragsverhältnis auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den vereinbarten Zeitraum zustande. Der Hundehalter bestätigt durch die Übergabe des Hundes, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben, sowie das keine Gründe vorliegen, die eine Betreuung unmöglich machen.
  3. Dogs Station verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Zuständiges Kontroll- und Aufsichtsorgan ist das Veterinäramt Erfurt.
  4. Es werden nur sozial verträgliche Hunde aufgenommen.
  5. Während der Betreuungszeit, durch Dogs Station, bleibt der Hundehalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist
  6. Hunde, die noch nicht in der Dogs Station zur Betreuung waren, müssen vor dem ersten Aufenthalt, für einen Testaufenthalt (2 – 3 Stunden Tagsüber) in der Dogs Station angemeldet werden. Handelt es sich um einen mehrtägigen Aufenthalt (Pension), muss der Hund für eine Testübernachtung angemeldet werden. Hier wird entschieden, ob der Hund für einen Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist.
  7. Der Hundehalter versichert, dass sein Tier steuerlich gemeldet ist und die jährlichen Abgaben entrichtet sind.
  8. Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für seinen Hund eine Tierhaftpflichtversicherung besteht. Die Police ist bei der ersten Aufnahme, sowie auf Anfrage vorzulegen.
  9. Der Hundehalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt.
  10. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Dogs Station übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Dogs Station keine Haftung übernommen werden.
  11. Der Impfausweis ist bei der ersten Aufnahme sowie auf Nachfrage vorzulegen.
  12. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Dogs Station darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Dogs Station berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 3 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Dogs Station geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Dogs Station verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während des Aufenthaltes) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
  13. Hält Dogs Station eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Hundehalter bereits bei Übergabe des Hundes in die Obhut von Dogs Station darin ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters, auf dessen Rechnung, in tierärztliche Behandlung gebracht wird. Die hierdurch entstehenden Kosten (Tierarzt, Fahrtkosten Dog Station), sowie Folgekosten, trägt alleine der Hundehalter.
  14. Der Hundehalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt.
  15. Richtet der Hund in den Räumlichkeiten bzw. Fahrzeugen von Dogs Station Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Hundehalter.
  16. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Dogs Station keine Haftung.
  17. Für Schäden die der Hund an Dritten (Hund/Mensch/Sache) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter!
  18. Sollte Seitens Dogs Station auf Grund von Unfall, Krankheit oder sonstigen betrieblichen Gründen, eine Betreuung zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, nicht im vereinbarten Ausmaß erbracht werden oder eine bereits begonnene Betreuung vorzeitig abgebrochen werden müssen, so besteht Seitens Dogs Station keine Haftung für eventuelle Folgeschäden.
  19. Die Vergütung für Leistungen ist, bei Abholung des Hundes durch den Hundehalter fällig. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet. Bei wiederkehrender Betreuung ist eine individuelle Zahlungsform möglich.
  20. Anfallende Stornogebühren für reservierte Pensionsaufenthalte: bei Absage bis 14 Tage 25%, bis 7 Tage 50% und bis 3 Tage, sowie bei nicht wahrnehmen des reservierten Aufenthaltes ohne Absage 100%.
  21. Sollte ein Tagesgast für den Zeitraum von vier Wochen, ohne Angaben von Gründen, nicht mehr in die Tagesbetreuung kommen, wird dieser Platz neu vergeben.
  22. Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Dogs Station jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Dogs Station unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Dogs Station Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das einen gefahrlosen Aufenthalt unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
  23. Der Hundehalter verpflichtet sich, den in der Dogs Station gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 3 Tagen in ein Tierheim, das die Dogs Station aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 3 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten.
  24. Ein Zutritt zum Gelände der Dogs Station, einschließlich der Freiflächen, ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten und Hundegruppen ist generell untersagt! Eine Besichtigung der Hunderäume, wird von außen ermöglicht. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
  25. Die Dogs Station hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art, ohne Benennung von Gründen, abzulehnen.
  26. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.